WEG-Verwaltung und Mietverwaltung in und um Emmendingen

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WEG-Verwaltung

Die Auswahl des richtigen Verwalters ist von entscheidender Bedeutung. Wir bieten Vertrauen und Kompetenz, darauf kommt es an.

Wir als Verwalter Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft sind laut § 27 Wohnungseigentumsgesetz verantwortlich für:

  • Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen und für die Durchführung der Hausordnung zu sorgen
  • die für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen
  • in dringenden Fällen sonstige zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderliche Maßnahmen zu treffen
  • Lasten- und Kostenbeiträge, Tilgungsbeträge und Hypothekenzinsen anzufordern, in Empfang zu nehmen und abzuführen, soweit es sich um gemeinschaftliche Angelegenheiten der Wohnungseigentümer handelt
  • alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen;
    eingenommene Gelder zu verwalten
  • die Wohnungseigentümer unverzüglich darüber zu unterrichten, dass ein Rechtsstreit gemäß § 43 anhängig ist
  • die Erklärungen abzugeben, die zur Vornahme der in § 21 Abs. 5 Nr. 6 bezeichneten Maßnahmen erforderlich sind.

Wir als Verwalter Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft sind laut § 28 (Wirtschaftsplan, Rechnungslegung) verantwortlich dafür, jeweils für ein Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Der Wirtschaftsplan enthält:

  • die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums;
  • die anteilmäßige Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Lasten- und Kostentragung;
  • die Beitragsleistung der Wohnungseigentümer zu der in § 21 Abs. 5 Nr. 4 vorgesehenen Instandhaltungsrückstellung.

Sichere WEG-Kontoführung
Wir verwalten die Gelder Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft in einem sogenannten offenen Fremdkonto (WEG-Eigenkonto), deren Inhaber die Wohnungseigentümer sind und über das wir als Hausverwalter lediglich die Verfügungsberechtigung besitzten.

Diese Aufgaben übernehmen wir für Sie und erfüllen diese im Sinne einer modernen Hausverwaltung.

Bei Interesse vereinbaren wir mit Ihnen gerne eine Objektbesichtigung, damit wir Ihnen ein konkretes Angebot für die Verwaltungs Ihrer WEG machen können.